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Vermittlungsablauf
Wir führen kein Tierheim - unsere Schützlinge sind alle in privaten Pflegestellen untergebracht. Der Vorteil hierbei ist, dass alle Hunde im privaten Umfeld leben und nicht in einer stressigen Tierheimatmosphäre. Völlig eingegliedert in das dortige Familienleben, erfahren sie Zuwendung und Streicheleinheiten, sowie die nötige Erziehung. Hier kümmert man sich liebevoll um die Tiere und hat verständlicher Weise mehr Zeit für jeden einzelnen Pflegling, als dies in einem großen Tierheim der Fall wäre.
Ein kleine Nachteil an dieser Unterbringung ist, dass Interessenten sich "unsere" Tiere nicht alle an ein und demselben Ort ansehen können.
Jeder Interessent wird bei uns nicht nur, falls gewünscht, eingehend beraten sondern auch gewissenhaft über die Tugenden und auch die Schwachpunkte unserer Pfleglinge informiert.
Auslandshunde, wie auch viele deutsche Hunde werden erst einmal mit einem Pflegevertrag, in ihre neue Familie ziehen. Erst wenn alle ärztlichen Untersuchungen, Impfungen usw. abgeschlossen sind und die Chemie zwischen Hund und Haltern stimmt in der Regel nach 4 Wochen, wird der Schutzvertrag geschlossen.
Interessieren Sie sich also für eines unserer Vermittlungstiere, so rufen Sie bitte bei dem angegebenen Kontakt an. Auf diesem Wege können Sie uns Ihre Fragen stellen und wir informieren Sie über den Hund.
Wenn beide Parteien nach diesem ersten Telefonkontakt der Meinung sind, dass Sie geeignete Kandidaten für einen Dalmatiner von uns sind, werden wir eine Vorkontrolle bei Ihnen organisieren.
Dies bedeutet, dass jemand von uns oder einer anderen Tierschutzorganisation Sie vor Ort besucht und überprüft, ob Ihre Angaben stimmen. Schrecken Sie davor bitte nicht zurück, diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Hunde. Sicherlich können Sie sich vorstellen, dass hier viel Schindluder betrieben wird. Wenn diese Vorkontrolle positiv verläuft, dann können Sie Ihren vielleicht künftigen Hausgenossen zwecks Kennenlernens in seiner Pflegestelle besuchen. Stimmt die Chemie und Sie können sich eine Adoption vorstellen, so darf Ihr neues Familienmitglied direkt umziehen.
Vor der Übernahme werden wir einen Schutzvertrag mit Ihnen abschließen. Die hierbei geltenden Vertragsbedingungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Der Schutzvertrag dient in erster Linie - wie der Namen schon sagt - dazu, das Tier zu schützen. Leider gibt es viele Menschen, die unlautere Absichten mit den Tieren hegen.
Im Falle einer Vermittlung erheben wir eine Schutzgebühr von 300 Euro für Hunde bis 1 Jahr und kastrierte Hunde, bei erwachsenen unkastrierten Hunden beträgt die Schutzgebühr 250 Euro, für alte und kranke Hunde Absprache gemäß - diese ist bei Übergabe in bar fällig. Bitte nehmen Sie bei einer Vermittlung den Personalausweis mit, dieser ist bei Abschluß des Schutzvertrages vor zu legen.
Alle Hunde werden von uns gesund, gechippt, mit EU-Pass und durchgeimpft an sie übergeben. Auch wird bei Hunden aus dem Mittelmeerraum ein Mittelmeercheck durch ein Labor durchgeführt. Die meisten Hunde haben mindestens eine ärztliche Untersuchung hinter sich. Über uns bekannte Krankheiten und/oder gesundheitliche Einschränkungen/Probleme des Hundes werden Sie selbstverständlich ausgiebig informiert.
Da wir keine öffentlichen Förderungen oder Unterstützungen erhalten, müssen wir die genannten Kosten aus den Schutzgebühren bzw. Spenden finanzieren und auch oftmals zusätzlich in unseren privaten Geldbeutel greifen.
Wenn Sie einen Hund adoptiert haben, finden zeitlebens Nachkontrollen statt. Nur so kann sichergestellt werden, dass es den vermittelten Tieren in ihrem
neuen Zuhause auch wirklich und dauerhaft gut geht. Nachkontrollen werden von
engagierten Ehrenamtlichen durchgeführt – eine der größten und wichtigsten Unterstützungen für uns. Sie brauchen keine Angst haben, dass wir alle paar Wochen jemanden vor bei schicken. Je länger der Hund bei ihnen ist und sie sich vielleicht auch mal bei uns melden und über ihr Zusammenleben berichten, werden die Zeitabstände länger. In der Regel verlaufen die Nachkontrollen in entspannter Athmosphäre und oftmals profitiert der Halter auch davon.
Bedingungen bei Übernahme eines Hundes der SOS-Dalmatinerrettung
Eigentümer des rückseitig genannten Tieres bleibt die SOS-Dalmatinerrettung
Der Vertrag hat individualrechtlichen Charakter und mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
- Der Empfänger des genannten Tieres verpflichtet sich:
- das Tier ordnungsgemäß unterzubringen, zu pflegen und die Tollwut Schutzimpfungen regelmäßig durchführen zu lassen und auch ansonsten für ausreichende tierärztliche Betreuung zu sorgen. Impfbescheinigungen sind bei Kontrollen unaufgefordert vorzulegen. Ausschließliche Haltung in Kellern, Stallungen, Schuppen oder sonstigen Nebengebäuden, sowie Zwinger- und/oder Kettenhaltung sind nicht erlaubt. Dalmatiner dürfen in der kalten Jahreszeit nicht im Freien gehalten werden.
- eine artgerechte und ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser zu gewährleisten; ein sauberes, weiches, warmes und zugfreies Lager bereitzustellen; für ausreichend Auslauf zu sorgen.
- das Tier bei Erkrankungen wenn nötig tierärztlich behandeln zu lassen und alles dafür zu tun, um Erkrankungen vorzubeugen. Eine u. U. notwendige Tötung des Tieres darf nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden; ein Mitglied der SOS-Dalmatinerrettung ist vorher davon zu unterrichten und das Einverständnis der SOS-Dalmatinerrettung muss vorliegen; ohne vorherige Unterrichtung ist eine durch einen Tierarzt ausgeführte Tötung erlaubt, wenn das Tier schnellstmöglich von Qualen erlöst werden muss. Sollte der Hund versterben oder anderweitig zu Tode kommen, ist die SOS-Dalmatinerrettung unverzüglich davon zu unterrichten und eine tierärztliche Bescheinigung oder Nachweis eines Beerdigungsinstitutes unter Nennung der Chipnummer vorzulegen. Diese ist auch notwendig, wenn das Tier von alleine verstirbt.
- das Tier nicht zur Zucht und/oder zu Tierversuchen einzusetzen oder einsetzen zu lassen.
- jede Misshandlung und Quälerei des Tieres zu unterlassen und auch nicht durch Andere zu dulden.
- ein Abhandenkommen des Tieres durch Weglaufen oder Entwendung ist der SOS-Dalmatinerrettung unverzüglich mitzuteilen sowie unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Wiederauffindung einzuleiten (u.a. Meldung bei TASSO und Polizei)
- einen Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen, sowie Veränderungen in der Arbeitszeit bei Berufstätigen, wenn der Hund länger alleine bleiben soll.
- die Überprüfung der Haltung und der Einhaltung des Vertrages - genannt Nachkontrolle - in regelmäßigen Abständen durch einen Beauftragten der SOS-Dalmatinerrettung zuzulassen, Zutritt zur Wohneinheit zu gewähren und den Hund vorzustellen.
- keine Erziehungsmittel wie Stachelhalsband, Endloswürger, Reizstromgeräte und andere, dem Tier Schmerzen zufügenden Mittel, zu verwenden. Mit dem Tier darf keine Ausbildung gemacht werden, die das Stellen, Festhalten und/oder Beißen von Personen zum Inhalt hat.
- Es wird der Besuch einer Hundeschule, Hundeverein oder ähnlichen Einrichtung gefordert. Über Ausnahmen entscheidet die SOS-Dalmatinerrettung.
- Es ist die jeweilige Landeshundeverordnung (LHVO) einzuhalten.
- Es ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und unaufgefordert bei einer Nachkontrolle nachzuweisen.
- Der Fragebogen zur Vorkontrolle und seine Angaben sind Bestandteil des Vertrages.
- Die SOS-Dalmatinerrettung übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften und Mängel des Tieres. Die von uns übernommenen Tiere sind in der Regel tierärztlich untersucht und ggf. behandelt.
- Falls Gründe auftreten sollten, die eine Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen unmöglich machen und/oder aus anderen Gründen eine Abgabe des Tieres erforderlich ist, ist die SOS-Dalmatinerrettung unverzüglich davon zu unterrichten und das Tier ohne jede Kostenforderung an einem von der SOS-Dalmatinerrettung bestimmten Ort zu bringen.
- Das Tier darf auf keinen Fall ohne die Zustimmung der SOS-Dalmatinerrettung weitergegeben (auch nicht an Verwandte) oder in ein Tierheim gebracht werden.
- Im Falle einer Rückforderung (bei Vertragsbruch) des Tieres hat der Übernehmer keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten jedweder Art, die für ihn seit Abschluss des Vertrages entstanden sind.
- Zur Verhinderung weiterer Fortpflanzung, ist der Hund muss auf Kosten des Übernehmers zu kastrieren, sterilisieren oder ein Hormonchip im regelmäßigen Abstand einzusetzen, wenn er es noch kastriert sein sollte. Eine tierärztliche Bescheinigung darüber ist der SOS-Dalmatinerrettung zuzusenden. Bei dem Hormonchip, je nach Haltbarkeit im entsprechendem Abstand. Die Kastrationspflicht ist zur Verhinderung einer ungewollten Vermehrung verpflichtend und widerspricht damit nicht gegen das Tierschutz Gesetz. Bis zur Kastration muss jegliche Fortpflanzung des Hundes verhindert werden. Sollte dennoch Nachwuchs entstehen, ist die gesamte Nachkommenschaft Eigentum der SOS-Dalmatinerrettung. Über Ausnahmen von der Pflicht zur Kastration entscheidet die SOS-Dalmatinerrettung. Bis zur endgültigen Unfruchtbarmachung ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro zu leisten. Die Kastration hat innerhalb von 6 Monaten ab dem Tage der Übernahme zu erfolgen. Nach Einsendung der Kastrationsbescheinigung (nur bei Kastration) wird die Kaution auf das Konto des Hundebesitzers überwiesen. Sollte die Kastration, außer aus einem wichtigen, vorher schriftlich bestätigten Grund später erfolgen, verfällt die Kaution an den Verein und wird als Spende verbucht.
- Noch nicht gechipte Tiere müssen gechipt und bei TASSO gemeldet werden. Eine Bescheinigung darüber sowie die Chipnummer müssen der SOS-Dalmatinerrettung zugesendet werden.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen diese vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet sich der Empfänger zur Zahlung von 600 Euro Vertrags-Konventionalstrafe, sowie alle Auslagen für Nachforschungen der Adresse, Schreiben in tatsächlicher Höhe an die SOS-Dalmatinerrettung. Das Tier ist zurückzugeben.
- Alle von diesem Vertrag abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
- Ausnahmen sind möglich und immer schriftlich zu regeln. Um eine klare Rechtssituation zu schaffen, die einen Schutz der Tiere über die Vermittlung hinaus gewährleistet, behält sich der Verein ein lebenslanges Eigentumsrecht vor. Dies geschieht einzig im Interesse der Tiere und im Sinne des Tierschutzgedankens.
- Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich in einem separaten, mündlichen Vorgespräch über alles aufgeklärt worden bin, was der SOS-Dalmatinerrettung über den Hund bekannt war und habe Antwort auf alle von mir gestellten Fragen erhalten.
- Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Linz am Rhein.
Ich habe den Schutzvertrag gelesen und erkenne ihn in seinem vollen Umfang für mich verbindlich an.
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Ort und Datum Unterschrift
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